Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Wir haben eine interne Meldestelle nach §12 HinSchG eingerichtet, an die Sie sich vertraulich wenden können, wenn Sie Rechtsverstöße unseres Unternehmens melden möchten. Meldestellenbeauftragter ist Dr. Thomas H. Lenhard
Für Ihre Meldung an die Meldestelle stehen folgende Meldekanäle zur Verfügung:

 

1. E-Mail: Bitte senden Sie die E-Mail an meldestelle-asd@it-planung.com; Beachten Sie dabei aber bitte, dass Postkartenprinzip. Bevor Sie sensible Daten senden, sollten Sie unbedingt ein Passwort mit dem Meldestellenbeauftragten austauschen.

 

2. Telefon: Sie erreichen den Meldestellenbeauftragten unter der Mobilfunknummer:

++49 (0) 171 – 62 47 326

(Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden nicht entgegengenommen)

 

3. Schließlich können Sie auch per Post in Kontakt mit der Meldestelle treten:

Dr. Thomas H. Lenhard

Meldestellenbeauftragter (ASD)

Bergstraße 20

D- 66976 Rodalben

 

Bitte beachten Sie, dass jede eingehende Meldung auf Relevanz, Plausibilität und Glaubwürdigkeit hin geprüft werden muss. Obwohl der Identitätsschutz im Mittelpunkt des HinSchG steht, werden Identitäten von hinweisgebenden Personen nicht geschützt, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße melden (§9 Abs. 1 HinSchG). Darüber hinaus ist in derartigen Fällen die hinweisgebende Person zum Ersatz des Schadens verpflichtet (§38 HinSchG). Beachten Sie auch, dass bei der Mitteilung datenschutzrechtliche Bestimmungen (z.B. Transport-verschlüsselung) einzuhalten sind. 

 

*Die personenbezogenen Daten des Meldestellenbeauftragten dürfen zu keinem anderen Zweck als der Kontaktaufnahme zum Zweck einer Meldung oder der Beratung hinsichtlich des HinSchG genutzt werden.

 
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